Bei Dienstreisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat benötigen Beschäftigte eine A1-Bescheinigung als Nachweis über den Sozialversicherungsschutz im Heimatland. Dies gilt auch für kurze Meetings, Besprechungstermine oder kurzfristige Serviceaufträge. Die bürokratischen Anforderungen zur Antragstellung und Bearbeitungsfristen belasten Unternehmen erheblich, hemmen eine schnelle Auftragsabwicklung und schränken die Wettbewerbsfähigkeit ein. Eine Unternehmerin aus Ostthüringen macht sich nun dafür stark, dass bei Geschäftsreisen und bestimmten Dienstleistungen die A1-Bescheinigung nicht mehr beantragt werden muss.
Was ist eine Petition?
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Von diesem im Grundgesetz verankerten Petitionsrecht hat die Unternehmerin Gebrauch gemacht.
Ausnahme für Geschäftsreisen
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Geschäftsreisen von der Beantragung der A1-Bescheinigung befreit werden. Das Aufstellen von Anlagen und daran ausgeführte Servicearbeiten bis zu 14 Tagen sollen ebenfalls den Status einer Geschäftsreise erhalten.
Den gesamten Text nebst Begründung finden Sie auf der Seite der Deutschen Bundestags – Petition 93473. Dort können Sie die veröffentlichte Petition einsehen, mitdiskutieren und elektronisch mitzeichnen, wenn Sie das Anliegen unterstützen wollen.
Machen Sie mit!
Damit das Vorbringen im Petitionsausschuss öffentlich beraten wird, muss die Petition von mindestens 50.000 Personen unterstützt werden. Die Unterstützerstimmen können durch das „Mitzeichnen“ der Petition abgegeben werden. Die Frist läuft bis zum 28. August 2019. Die Mitzeichnung ist möglich unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_04/_10/Petition_93473.mitzeichnen.html