Die Unterzeichner fordern daher die Aufnahme folgender Eckpfeiler in die NWS:
1) Ziel von 10 GW Offshore-Elektrolyseleistung bis 2035 in der NWS verankern
Mit der Ausweisung eines ersten „sonstigen Energiegewinnungsbereichs“ (SEN-1) wurde ein wichtiger Meilenstein geschaffen, welcher Flächen für insgesamt 1 GW Erzeugungskapazität bis 2030 bereitstellen wird. Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette stehen bereit, den Aufbau einer Offshore-Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa voranzutreiben. Voraussetzung dafür ist, dass die zugehörigen Lieferketten eine nachhaltige Perspektive durch die NWS erhalten. Der deutsche Beitrag zu einer vernetzten europäischen Wasserstoffwirtschaft sollte daher in der NWS auf 10 GW Erzeugungsleistung für Grünen Wasserstoff auf See bis zum Jahr 2035 festgelegt werden.
2) Europäische Offshore-Wasserstoffnetzplanung vorantreiben
In Ostende haben Deutschland, Dänemark, die Niederlande und das Vereinigte Königreich (UK) sich gemeinsam das Ziel gesetzt, bis 2030 eine Elektrolysekapazität von etwa 30 GW auf dem Land und auf See zu erreichen und ihre Produktion bis 2050 noch weiter auszubauen. Der Anschluss von Produktionsflächen auf See und die Entwicklung einer dezidierten Offshore-Wasserstoffpipeline-Infrastruktur im Zuge einer nationalen und europäischen Netzentwicklungsplanung ist dabei ein zentraler Baustein. Dieses Ziel muss Bestandteil der NWS werden und darüber hinaus die Vernetzung mit weiteren Akteuren, etwa Niederlande, Dänemark, Schottland (UK) oder Norwegen, vorsehen.
3) Absicherung von Offshore-Wasserstoff-Langfristverträgen und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen
Die Offshore-Elektrolyse aus Windkraft hat große Potenziale. Ein verbindlicher und stabiler Rechtsrahmen für die Produktion, den Transport und die Abnahme von auf See produziertem Wasserstoff ist zentral, um die Investitionssicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erhöhen. Ziel muss es sein, Deutschland zum Technologieführer für Wasserstoffproduktion auf See zu machen. Dies gilt es mit verlässlichen Anreizen für einzelne Branchen zur Nutzung von grünem Wasserstoff (z.B. über Klimaschutzverträge oder Quoten) zu flankieren. In gleichem Maße ist es aus Gründen der Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit erforderlich, dass die Bundesregierung für die Infrastruktur angemessene, berechenbare und stabile Netzentgelte unterstützt. Langfristverträge für die Erzeugung und Nachfrage sind wichtig und benötigen aufgrund der unsicheren Marktentwicklung den Kostendifferenz-ausgleich von Instrumenten wie zum Beispiel durch H2Global bzw. der EU H2Bank für Deutschland und die EU.