Brüssel, 20.12.2016 - Die Europäische Kommission hat heute weitere zentrale Bausteine der Energiewende beihilferechtlich bestätigt: das EEG 2017 und die Netzreserve. Teil der Genehmigung ist auch das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG).
Mit der heutigen Genehmigung kann das EEG 2017 wie geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das ist ein wichtiger Schritt. Damit herrscht Rechtssicherheit über das künftige Förderregime, das mit der Umstellung auf Ausschreibungen die Erneuerbaren Energien fit für den Markt und damit für die nächste Phase des Erneuerbaren-Ausbaus macht. Ab 2017 wird die Höhe der Förderung nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern durch Ausschreibung am Markt ermittelt.
Neben der Genehmigung des EEG 2017 und des Windenergie-auf-See-Gesetzes hat die Europäische Kommission heute ebenfalls grünes Licht für die sogenannte Netzreserve gegeben. Die Netzreserve sichert die Stabilität des Stromnetzes und damit die Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems. Sie ist zeitlich und größenmäßig an regionalen Netzengpässen orientiert. Zudem ist auch die Kostenerstattung für Anlagen in der Netzreserve angepasst und damit für die Praxis klar geregelt worden.