Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute ihre Überprüfung des von den Übertragungsnetzbetreibern bis 2030 vorgeschlagenen Ausbaus im deutschen Stromnetz.
"Viele der vorgeschlagenen Ausbauprojekte können wir derzeit nicht bestätigen. Insbesondere halten wir im Moment eine weitere Stromautobahn nach Baden-Württemberg nicht für erforderlich, hier genügt nach unser derzeitigen Einschätzung eine Leitung von Schleswig-Holstein nach Nordrhein-Westfalen"," erklärt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: ""Unsere ersten Analysen zeigen außerdem, dass die Netzausbaumaßnahmen auch nach einem vollständigen Kohleausstieg bis 2038 notwendig sind."
Netzentwicklungsplan beinhaltet Bedarf an neuen Stromleitungen
Der Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 enthält den Ausbau im deutschen Übertragungsnetz, der für eine sichere Stromversorgung bis zum Jahr 2030 notwendig ist. Der Netzentwicklungsplan beinhaltet auch eine Planung der Offshore-Anbindungssysteme und ersetzt damit den bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan. Den Berechnungen liegt das Ziel der Bundesregierung zu Grunde, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen.
Ein Entwurf des Netzentwicklungsplans wurde von den Übertragungsnetzbetreibern öffentlich konsultiert und überarbeitet. Derzeit prüft die Bundesnetzagentur die vorgeschlagenen Maßnahmen und veröffentlicht ihre vorläufigen Ergebnisse nun begleitend zur Konsultation.
Die Bundesnetzagentur hält nach aktuellem Stand 96 von 164 der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen bis zum Jahr 2030 für erforderlich. Diese Projekte sind nach den ersten Berechnungen der Bundesnetzagentur auch bei einem vollständigen Kohleausstieg bis 2038 notwendig.
Gegenüber den im Bundesbedarfsplan gesetzlich festgeschriebenen Projekten handelt es sich dabei um 56 zusätzliche Ausbaumaßnahmen. 68 Maßnahmen werden gegenwärtig als nicht bestätigungsfähig eingestuft.
Für die Anbindung von Offshore-Windparks sieht die Bundesnetzagentur weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee als erforderlich an.
Zusätzliche Gleichstromleitung notwendig
Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen zusätzlichen Gleichstromkorridor zwischen Schleswig-Holstein über Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg vorgeschlagen. Nach derzeitigem Stand der Prüfung sieht die Bundesnetzagentur nur eine Gleichstrom-Verbindung zwischen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen als erforderlich an. Darüber hinaus müssen zusätzlich Wechselstromverbindungen verstärkt oder neu errichtet werden.
Prüfung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Zusammen mit den vorläufigen Prüfergebnissen zu den Netzentwicklungsplänen hat die Bundesnetzagentur den Entwurf eines Umweltberichts veröffentlicht. Der Bericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Im Umweltbericht werden auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen bewertet und miteinander verglichen.
Dokumente und weitere Informationen im Internet
Der Netzentwicklungsplan, die vorläufigen Prüfungsergebnisse und der Entwurf des Umweltberichts sind im Internet unter www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub veröffentlicht und liegen bis zum 17. September 2019 bei der Bundesnetzagentur in Bonn aus.
Alle Interessierten haben nun bis zum 16. Oktober 2019 Gelegenheit, Stellungnahmen hierzu abzugeben.
Erklärende Filme zum Netzentwicklungsplan finden Sie auf YouTube unter www.youtube.com/netzausbau.
Begleitende Informationsveranstaltungen der Bundesnetzagentur
Begleitend zur Konsultation wird die Bundesnetzagentur Informationsveranstaltungen durchführen, um einen Dialog mit der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit des Stromnetzausbaus zu führen.
Nach derzeitiger Planung finden die Informationsveranstaltungen am 3. September in Bremen, am 4. September in Münster, am 5. September in Mannheim, am 10. September in Regensburg und am 11. September in Erfurt statt.