„Zur Zeit beschäftigen uns die Planungen für die Kabeltrasse durch die Seegebiete von Groß Britannien über Holland nach Deutschland. Und da, insbesondere die Querungen des Jadefahrwassers“, erläutert Ulrich Schilling, Geschäftsführer der Wilhelmshavener Hafenwirtschafts-Vereinigung e.V. (WHV e.V.), „denn in einer bereits vor Monaten erfolgten Absprache haben wir den Investoren unsere Unterstützung bei der Detailplanung und der Durchführung der Arbeiten im Jadebereich angeboten.
Unsere Mitglieder, sowohl am Tiefwasserhafen als auch im inneren Hafen erwarten ein abgestimmtes Vorgehen bei der praktischen Umsetzung des Projektes, um kostenträchtige Umschlagsunterbrechungen in den Terminals zu vermeiden. Der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover haben wir im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens folgendes mit der Bitte um Klärung mitgeteilt und damit unseren Wunsch zur Zusammenarbeit sowohl mit der Behörde als auch mit dem Investor zur Kenntnis gebracht:
In den Antragsunterlagen fehlen jegliche Angaben über die Querungen des Jadefahrwassers durch die Kabeltrasse in der Außen-Jade, (von West nach Ost) und der Jade bei Hooksiel (von Ost nach West). Das heißt, es gibt keinerlei Angaben über die Technik der Verlegung beim Fahrrinnenkreuzen, über die jeweilige Dauer und inwieweit Teil - oder Vollsperrungen der Fahrrinne geplant sind? Wie erfolgt die Koordinierung der Arbeiten mit dem Wasserstraßen– und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee und den Unternehmen im Wilhelmshavener Hafen, die zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebes kontinuierlich Schiffsverkehre benötigen?
Um eine konfliktfreie Durchführung im beiderseitigen Interesse zu gewährleisten, fordern wir rechtzeitig vor den Baumaßnahmen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, wie sie auch bereits bei der Netzanbindung des Offshore-Windparks „Nordergründe“ erfolgreich gearbeitet hat. Über diese Koordinierungsstelle müssen die Abstimmungen der Kabelverlegezeiten mit den geplanten Schiffsverkehren, sowie die Absprache und Festlegung von maximalen Sperrzeiten und Informationsvorlaufzeiten koordiniert und mitgeteilt werden.
Nahe der Umschlagsanlage Voslapper Groden sind Mindest- und Sicherheitsabstände einzuhalten. Die Anlieger entlang der Trasse und der Umschlagsunternehmen sind unmittelbar über Munitionssondierungen, etwaige Munitionsfunde, sowie geplante Munitionsbergungen, -räumungen oder -sprengungen zu unterrichten und ggf. geeignete Sicherungen zu vereinbaren.
Denn sämtliche Einschränkungen im Schiffsverkehr von und zu den Hafenanlagen durch Sperrungen, bzw. auch Teilsperrungen durch Kabelverlegearbeiten sind zu vermeiden. Wenn absolut nicht anders möglich, sind diese Arbeiten im Detail mit den geplanten Schiffsankünften der Terminals abzustimmen, um teure Produktions- und Betriebsunterbrechungen zu verhindern bzw. zu minimieren, auch zwecks Verhinderung von Schadensersatzforderungen.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, als Bindeglied zwischen unseren Mitgliedern, dem Investor, dem Kabelverleger und den Behörden tätig zu werden, um letztendlich einen reibungslosen Hafenumschlag während der Kabelverlegearbeiten zu gewährleisten“, so Ulrich Schilling.
Siehe auch:
www.hafenwirtschaft-whv.de - Hafenfilm
www.wilhelmshaven-windenergie.de
Autor: WHV e. V.
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