PNE AG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des WindSeeG
Cuxhaven/Karlsruhe, 20. August 2020 – Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Senatsbeschluss zu der Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des WindSeeG (Aktenzeichen 1 BvR 1679/17) veröffentlicht. PNE begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht damit den Grundsatz des Vertrauensschutzes gestärkt hat. PNE wird die Begründung zu der Entscheidung analysieren und bewerten. Auf die Konzern-Guidance 2020 der PNE hat der Beschluss voraussichtlich keinen Einfluss.
Der Gesetzgeber ist jetzt aufgerufen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni 2021 umzusetzen. PNE wird nun beobachten, in welcher Weise die Bundesregierung dies vollzieht.
Über die PNE-Gruppe
Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Auf dieser erfolgreichen Basis entwickelt sie sich weiter zu einem „Clean Energy Solutions Provider“, einem Anbieter von Lösungen für saubere Energie. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von Windparks. Neben der Windenergie sind Photovoltaik, Speicherung, Dienstleistungen und die Lieferung sauberen Stroms Teil unseres Angebotes. Wir beschäftigen uns dabei auch mit der Entwicklung von Power-to-Gas-Lösungen.
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