REETEC bietet BNK-Lösungen nach dem neuen Energiesammelgesetz, das am 30.11.2018 verabschiedet wurde. Demnach müssen Windenergieanlagen (WEA), die gemäß Genehmigungsbescheid zur Hinderniskennzeichnung verpflichtet sind, ab dem 01.07.2020 mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung ausgestattet werden – das betrifft sowohl neu errichtete WEA als auch Bestandsanlagen.
Noch ist ungewiss, welche Radar- und Transpondersysteme von den Luftfahrtbehörden zukünftig bevorzugt werden. Deshalb hat REETEC im Rahmen der Neu- und Weiterentwicklung seines Gefahrenfeuerportfolios über die letzten eineinhalb Jahre bereits Schnittstellen sowohl zu den aktuell zugelassenen Radarsystemen – wie z.B. DARK SKY, Parasol und Therma – als auch zu zwei noch in der Entwicklung befindlichen Transpondersystemen implementiert.
Somit sind alle neuen REETEC-Gefahrenfeuersysteme des Typs RE-LED2 bereits für die BNK-Nachrüstung vorbereitet – sie müssen nur noch mit dem entsprechenden Modul ausgestattet werden, welches ohne besondere Fachkenntnisse „eingeschoben“ werden kann. Die Nachrüstung ist daher sowohl mit wenig Zeitaufwand als auch geringen Kosten verbunden.
Durch Upgrades auf die neueste Steuerungstechnologie mit webbasierender Monitoring- und Bedienoberfläche sind auch ältere REETEC-Systeme (RE-LED 86x) für bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung geeignet. Darüber hinaus bietet REETEC komplette Umrüstungslösungen für bestehende Anlagen, deren Systeme nicht nachgerüstet werden können.
„Wir schätzen, dass bis Mitte 2020 mehr als 15.000 Windenergieanlagen in Deutschland für den BNK-Betrieb um- oder nachgerüstet werden müssen“, sagt Claus Sejersen, Leiter Vertrieb und Marketing bei REETEC. „Um sicherzustellen, dass alle WEA bis zum Stichtag den neuen Anforderungen gerecht werden, wird den betroffenen Betreibern empfohlen, sich schon jetzt mit der Thematik auseinanderzusetzen.“