Fristverlängerung für die Umstellung auf bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen: REETEC bietet schon heute zukunftssichere Umrüstungspakete und Komplettlösungen für Gefahrenfeuer an
Die Frist für Betreiber deutscher Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen, diese mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) auszustatten, wurde bis zum 30.06.2021 verlängert.
Mit dem neuen Energiesammelgesetz wurden Betreiber von Windenergieanlagen an Land und auf See, die gemäß Genehmigungsbescheid zur Hinderniskennzeichnung verpflichtet sind, aufgerufen, ihre Anlagen ab dem 01.07.2020 mit einem BNK-System auszurüsten. Diese Frist wurde mit dem aktuellen Beschluss der Bundesnetzagentur nun auf den 30.06.2021 verschoben.
Als Teil seines umfassenden Gefahrenfeuerportfolios bietet REETEC passgenaue Lösungen, Windenergieanlagen sowohl für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung als auch die neu hinzugekommene Anforderung zur Ausstattung mit Infrarotlicht umzurüsten. Noch ist offen, welche Radar- und Transpondersysteme sich zukünftig am Markt durchsetzen werden. Deshalb hat REETEC Schnittstellen zu aktuell zugelassenen Radarsystemen sowie auch verschiedenen, sich noch in der Entwicklung befindlichen, Transpondersystemen vorbereitet. Folgende Detektionssysteme für Luftfahrzeuge werden dabei unterstützt:
- Aktive Radarsysteme
- Passive Radarsysteme
- Transpondersysteme
Das angeschlossene Detektionssystem wird nach der Installation über die grafische Benutzerschnittstelle der Steuerung ausgewählt. Daher kann das REETEC-Gefahrenfeuer heute schon bedenkenlos installiert werden, auch wenn das finale Detektionssystem noch nicht definiert ist: Schnittstellen zu neuen BNK-Detektionssystemen bzw. Updates können mittels Softwareupgrade problemlos nachinstalliert werden.
Als Novelle wird im letzten Entwurf der AVV-Kennzeichnung (Allgemeine Verwaltungsvorschrift) nun auch der Einsatz von Infrarotleuchten als Zusatzbefeuerung vorgeschrieben:
- Infrarot – Die aktuell entwickelte REETEC-Infrarotleuchte kann aufgrund ihres kompakten Designs mit wenig Aufwand auch bei älteren REETEC-Gefahrenfeuern nachgerüstet werden.
Da das Gesetz neue und Bestandsanlagen gleichermaßen betrifft, beinhaltet das REETEC Angebot sowohl Retrofit-Lösungen als auch komplette Austauschsysteme. Alle Gefahrenfeuersysteme des Typs RE-LED2 sind bereits für BNK-Nachrüstung vorbereitet, aber auch ältere REETEC Systeme werden durch einfach zu installierende Upgrades auf die neueste Steuerungstechnologie mit webbasierter Monitoring- und Bedienoberfläche BNK-fähig. Darüber hinaus bietet REETEC Komplettlösungen für Anlagen, die nicht umrüstungsfähig sind.
„Die Fristverlängerung um ein Jahr gibt Betreibern etwas mehr Zeit, ihre Windenergieanlagen für den BNK-Betrieb umzustellen. Da allerdings circa 17.500 Bestandsanlagen betroffen sind, ist ein unverzüglicher Start bereits heute dringend anzuraten – und REETEC bietet maßgeschneiderte Lösungen, um Anlagen fristgerecht auszustatten“, sagt Claus Sejersen, Leiter Vertrieb und Marketing bei REETEC.
Über REETEC
REETEC wurde 1996 in Bremen gegründet und ist einer der europaweit führenden, herstellerunabhängigen Dienstleister für Windenergie an Land und auf See. Das umfassende Serviceportfolio beinhaltet Service und Wartung (O&M), Großkomponententausch und -instandsetzung, Rotorblatt- und Turmservices, elektrische und mechanische Montage, Elektrotechnik, Qualifizierung und Training sowie Hinderniskennzeichnungen.
2017 akquirierte REETEC die OWS Off-Shore Wind Solutions. Das gemeinsame Offshore Service Center in Emden bietet ein Service-Hub für Windenergieanlagen der Nordsee sowie kosteneffiziente Vollwartungskonzepte. Insgesamt beschäftigt REETEC/OWS 330 Mitarbeiter. Seit 2007 ist REETEC Teil der EDF Renewables Gruppe.
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