Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat heute den Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt Kreis Segeberg – Raum Lübeck (Schleswig-Holstein) der 380-kV-Ostküstenleitung beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) in Kiel eingereicht. Damit hat das formelle Planfeststellungsverfahren für diesen Projektabschnitt nach einem intensiven Dialogverfahren begonnen.
Bereits in den Jahren 2014/2015 wurde der erste Freileitungsdialog zur Korridorfindung geführt, 2016 folgte dann ein Dialog zur Teilerdverkabelungsoption. Zahlreiche Hinweise und Anregungen seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden von TenneT mit in die Planungen aufgenommen und sind nun Teil der Planfeststellungsunterlagen geworden. Im Ergebnis wird im Abschnitt Kreis Segeberg – Raum Lübeck eine Freileitung mit zwei Teilerdverkabelungsstrecken in Henstedt-Ulzburg (4,4 km) und Kisdorferwohld (3 km) beantragt. Diese Strecken erwiesen sich in der vorgelagerten Prüfung als technisch-wirtschaftlich effiziente Teilabschnitte und sind besonders geeignet zur Erfüllung des Pilotzwecks der gesetzlichen Teilerdverkabelungsoption. Gleichzeitig kann hier in besonderem Maße eine Neubelastung in Siedlungsbereichen durch eine Freileitung vermieden werden. Damit wird erstmals ein Teilerdverkabelungs-Pilotvorhaben in Drehstromtechnologie in der Region realisiert. Bei der Aktualisierung der Antragsunterlage wurde auch die Prüfung der Leitungsführung an der teilweise geplanten und teilweise bereits gebauten Autobahn A20 intensiviert. Diese Korridorvariante konnte sich aber nicht durchsetzen.
Der circa 50 Kilometer lange Leitungsabschnitt wird größtenteils in einem Abstand von 60 Metern neben der bestehenden 220-kV-Freileitung errichtet, welche nach Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Leitung demontiert wird. Das Vorhaben Ostküstenleitung wird, anders als die anderen Netzausbauvorhaben in Schleswig-Holstein, im abschnittsweise besonders dicht besiedelten Raum geplant. Die Planung steht daher im besonderen Fokus der Öffentlichkeit.
Im Rahmen des formalen Beteiligungsverfahrens erfolgen seitens der Genehmigungsbehörde nun in den nächsten Wochen die öffentlichen Auslegungen der Antragsunterlagen in den betroffenen Gemeinden. Sollten durch die aktuelle Coronavirussituation Veränderungen bei der Art und Weise der Offenlage entstehen, wird darüber die Genehmigungsbehörde in der offiziellen Ankündigung entsprechend informieren. TenneT wird in diesem Zeitraum zur Offenlage begleitende Infomärkte in der Region anbieten. Die entsprechenden Termine werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben und die persönlich betroffenen Eigentümer schriftlich eingeladen.
Der Antragstellung waren intensive Abstimmungen zwischen TenneT, Genehmigungsbehörde und dem Land Schleswig-Holstein vorangegangen. Die Antragsunterlage, an der bereits seit 2016 gearbeitet wird, musste den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Rechtslage im Energieleitungsrecht hat gerade in den vergangenen Jahren die Anforderungen an die Abwägung der Leitungsführung erhöht. Diese Aktualisierungen wurden im vergangenen Jahr vorgenommen und umfassend in die Unterlage eingearbeitet.
Entsprechend des Netzentwicklungsplans 2030 wird der Bau der Ostküstenleitung in drei Abschnitte unterteilt: Kreis Segeberg – Raum Lübeck, Raum Lübeck – Siems und Raum Lübeck – Raum Göhl.
Die Inbetriebnahme des ersten Abschnitts (Kreis Segeberg – Raum Lübeck) ist für das Jahr 2025 geplant, die weiteren Abschnitte gehen voraussichtlich 2026 (Raum Lübeck – Siems) sowie 2027 (Raum Lübeck – Raum Göhl) ans Netz.