Umsetzung des Tourismuskonzeptes: Wertschöpfung durch Museumsschiffe
Der Rat der Stadt hat im Juni 2019 für Wilhelmshaven ein Tourismuskonzept verabschiedet zum Zweck der Attraktivitätssteigerung Wilhelmshavens. In der Analyse des Konzeptes wird als Schwäche der Mangel an zugänglichen Hafengebieten und Schiffen - auch an Museumsschiffen - festgestellt. Eine engere Verknüpfung von Stadt und Hafen wäre anzustreben. Insbesondere in den Leitprojekten „attraktive City“ und „vitale Südseite“ könne eine Stärkung des Tourismus mit einer Steigerung der Besucherzahlen erwartet werden.
Das Konzept definiert u.a. touristische Ausflugsziele und Erlebnisse in Wilhelmshaven und schlägt die Umsetzung von Ideen wie Museumshafen, Feuerschiff "Weser", "Kapitän Meyer" und "Ports of Wilhelmshaven" vor. Es geht auch darum, interessante Schiffe öfter und länger nach Wilhelmshaven zu holen, um mit derartigen "Hinguckern" den Großen Hafens zu beleben.
Das Tourismuskonzept listet Attraktionen und Aktivitäten auf, die auch an Schlechtwettertagen sowie im Winter Besucher in die Stadt ziehen können. Museen könnten ausgebaut und optimiert werden, heißt es weiter. Es mangele aber an einer ausstattungstechnischen und museumsdidaktischen Modernität mancher Einrichtungen. Auch sei die Museumslandschaft unter Einbeziehung der Häfen, so des Tiefwasserhafens, des Marinehafens, des Rüstersieler Hafens und besonders auch des Großen Hafens für eine „vitale Südseite“ aufzuwerten.
Zur Museumslandschaft gehört explizit das Küstenmuseum und damit verbunden die Attraktivität des Großen Hafens. Die beiden Museumsschiffe Feuerschiff "Weser" und "Kapitän Meyer" sollen am Bontekai an das Küstenmuseum angebunden werden.
Der Freundeskreis "Kapitän Meyer" unter der Federführung der Wilhelmshavener Hafenwirtschafts-Vereinigung e.V. (WHV e.V.) arbeitet mit der Stadt, dem Eigner der beiden Museumsschiffe, an der Umsetzung eines dafür entwickelten Nutzungskonzeptes. Für das Feuerschiff "Weser" sind bereits Sanierungsgelder bewilligt worden. Für die "Kapitän Meyer" müssen die
Förderanträge seitens der Stadtverwaltung noch gestellt werden. Dazu bedarf es der mehrheitlichen Zustimmung des Rates der Stadt. Es besteht durchaus die berechtigte Chance bis zu 95 Prozent der vom Gutachter ermittelten Sanierungskosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu erhalten. Damit würden sich auch die rechnerisch ermittelten Folgekosten, insbesondere auch die kalkulatorischen Kosten, reduzieren.
Diese Folgekosten pro Jahr werden dem Rat zur Genehmigung in Kürze vorgelegt.
Für den Entscheidungsprozess werden folgende Termine geplant:
Mittwoch, den 22.04. Kulturausschuss-Sondersitzung
Montag, den 27.04. Finanz- und Verwaltungsausschuss
Mittwoch, den 29.04. Ratssitzung
"Wilhelmshaven ist der drittgrößte deutsche Seehafen. Mit einem ausgebauten Küstenmuseum unter Einbeziehung der beiden Museumsschiffe würde der Handelsschifffahrt in Wilhelmshaven mit rd. 5000 Beschäftigten eine Darstellungsplattform geboten mit überaus interessanten Anschauungen und Highlights. Dafür bedarf es einer Umsetzung von Teilen des Tourismuskonzeptes und der Implementierung des Nutzungskonzeptes für die beiden Museumsschiffe, " so Heiner Holzhausen, Vorstand der WHV e.V. und Koordinator des Freundeskreises "Kapitän-Meyer" sowie Rainer Beckershaus, Historiker und Mitglied des aus 20 Teilnehmern bestehenden Freundeskreises.
"Der Rat der Stadt habe bei seiner mit knapper Mehrheit getroffenen ablehnenden Entscheidung zum Erhalt der "Kapitän Meyer" einen wesentlichen Aspekt außer Acht gelassen - nämlich den der Wertschöpfung durch den Tourismus. Zur Wertschöpfung gehören neben Eintrittsgeldern die Einkünfte aus Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel, ÖPNV etc.
Der Tourismus als wesentlicher Wirtschaftsfaktor trage in Deutschland zu einer jährlichen Wertschöpfung von über 100 Milliarden Euro bei. Basierend auf einem Umsatz von über 280 Milliarden Euro bietet er fast 3 Millionen Menschen Arbeit. Von den Impulsen des Tourismus profitieren weitere Wirtschaftsbereiche.
Rein rechnerisch bedeutet dies, dass aus dem Tourismus eine pro Kopf-Wertschöpfung je Einwohner der Bundesrepublik von rd. 1200 Euro im Jahr gewonnen wird. Bei den Entscheidungen des Stadtrates sollte die Wertschöpfung für die Region Wilhelmshaven nicht außer Acht gelassen werden. Nach Berechnungen der Jade Hochschule (ift) lag die Wertschöpfung für Wilhelmshaven bereits 2010 bei über 40 Mio. Euro jährlich und dürfte dank der Zuwächse im Tourismus heute noch deutlich höher sein. So sind allein die Gäste-Ankünfte von 2012 bis 2018 um rd. 40 % gestiegen.
Der Rat der Stadt habe es in der Hand, mit einer positiven Abstimmung für die "Kapitän Meyer" die Weichen für eine bestmögliche Entwicklung des Großen Hafens und damit des Küstenmuseums zu stellen und mit einer dadurch
ausgelösten Besucherzunahme zur Erhöhung der touristischen Wertschöpfung der Stadt beizutragen“, so Holzhausen und Beckershaus.
Auch sind die beiden Museumsschiffe, die ja seinerzeit vom Bundesministerium für Verkehr der Stadt treuhänderisch übereignet wurden, selbst Objekte des Denkmalschutzes. Nachfolgend zitieren wir § 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes:
§ 2
" Denkmalschutz und Denkmalpflege als öffentliche Aufgaben
https://wab.net/(1) Aufgabe des Landes ist es, für den Schutz, die Pflege und die wissenschaftliche Erforschung der Kulturdenkmale zu sorgen. Bei der Wahrnehmung von Denkmalschutz und Denkmalpflege wirken das Land, die Gemeinden, Landkreise und sonstigen Kommunalverbände sowie die in der Denkmalpflege tätigen Einrichtungen und Vereinigungen und die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen zusammen.
2) Dem Land sowie den Gemeinden, Landkreisen und sonstigen Kommunalverbänden obliegt die besondere Pflicht, die ihnen gehörenden und die von ihnen genutzten Kulturdenkmale zu pflegen und sie im Rahmen des Möglichen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
https://wab.net/(3) In öffentlichen Planungen und bei öffentlichen Baumaßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Anforderungen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (BGBl. 1977 II S. 213) rechtzeitig und so zu berücksichtigen, dass die Kulturdenkmale und das Kulturerbe im Sinne des Übereinkommens erhalten werden und ihre Umgebung angemessen gestaltet wird, soweit nicht andere öffentliche Belange überwiegen.
Fotos von Foto-Design – Klaus Schreiber
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