Bremen, 29.09.2017 - Der Bremer Projektierer wpd hat heute Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes eingereicht, die das wpd-offshore-Projekt Kaikas entschädigungslos von zukünftigen Ausschreibungen ausschließen.
Das in der deutschen Nordsee gelegene Projekt Kaikas wurde 2013 mit 80 Windenenergieanlagen genehmigt, kann aber derzeit nicht umgesetzt werden, da es als einziges genehmigtes Projekt mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Windenergie-auf-See-Gesetz von zukünftigen Ausschreibungen ausgeschlossen wird. Die von Prof. Dr. Marcus Dannecker aus der Kanzlei Gleiss Lutz entworfene 150 seitige Verfassungsbeschwerde sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), die Berufs- und die Eigentumsfreiheit (Art. 12 und 14).
„Wir haben über Jahre auf die Gesetzeslage vertraut, die Entwickler mit einer Vielzahl von Anreizen dazu angehalten hat, Projekte zu entwickeln. Um die behördlichen Anforderungen zu erfüllen, haben wir einen bedeutenden zweistelligen Millionenbetrag investiert, um dann kurz vor Umsetzung durch einen Systemwechsel alle Möglichkeiten zur Realisierung wieder zu verlieren. Schlimmer kann man mit Investoren nicht umgehen und deutlicher kann man Investitionssicherheit nicht untergraben.“, kommentiert Achim Berge Olsen, Geschäftsführer der wpd offshore GmbH.
Über wpd
wpd ist ein weltweit agierender Entwickler und Betreiber von On- und Offshore-Windparks und in insgesamt 18 Ländern aktiv, der Hauptsitz befindet sich in Bremen. Seit mehr als 20 Jahren hat das Unternehmen Projekte mit 2.080 Windenergieanlagen und einer Leistung von insgesamt 4.100 MW realisiert. International plant wpd Vorhaben in den Größenordnungen von 7.500 MW onshore und über 5.600 MW offshore. wpd hat zahlreiche Offshore-Windparks projektiert. Zuletzt ist im August 2015 Butendiek mit 288 MW in der deutschen Nordsee ans Netz gegangen.
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