Was müssen Sie tun, um Mitglied zu werden?

Sie verfügen über

  • Windenergie-Know-how,
  • einen windspezifischen Unternehmens- oder Projektbezug und
  • können das Netzwerk stärken.

Dann heißen wir Sie herzlich willkomen!

Jede Firma kann Mitglied der WAB werden, um die Windenergienutzung auf See und an Land und damit den Umwelt- und Klimaschutz zu fördern.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand anhand der Kriterien "Windenergie-Know-how" und "Stärkung des Netzwerkes". 

Senden Sie einfach Ihren ausgefüllten Mitgliedsantrag per Fax oder Post an die WAB. Die darin enthaltenen Angaben bilden den Inhalt Ihres Kurzporträts, das im Falle Ihrer Mitgliedschaft auf der Internetseite der WAB veröffentlicht wird.

Alle relevanten Unterlagen und weiteren Informationen finden Sie unter "Downloads" in der rechten Spalte.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitglieder zahlen zur Deckung der Kosten des WAB e.V. einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der für das laufende Jahr gilt. Bei einem Beitritt ab Oktober werden anteilig die bis zum Jahresende verbleibenden Monate berechnet. Für die darauf folgenden Jahre gilt der reguläre jährliche Mitgliedsbeitrag.

Der Beitrag richtet sich nach der Unternehmensgröße
  • Stufe 1: für kleine Unternehmen bis drei Mitarbeiter, wissenschaftliche Institutionen oder Bildungsträger
  • Stufe 2: Unternehmen bis 20 Mitarbeiter
  • Stufe 3: Unternehmen bis 50 Mitarbeiter
  • Stufe 4: Unternehmen bis 249 Mitarbeiter
  • Stufe 5: Unternehmen ab 250 Mitarbeiter

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.